Wie gehen wir mit Fotos bei einer Kirche Kunterbunt um?

So bunt und fröhlich wie Fotos auf einer Kirche Kunterbunt entstehen können, so viele Graustufen und Dunkeltöne gibt es auch beim Veröffentlichen und Umgang damit. Uns ist deshalb wichtig, dass auch unser Umgang mit Fotos von einer gastfreundlichen, liebenden Kultur geprägt ist. 

Welche Punkte gibt es dabei zu beachten?

FOTOS ERSTELLEN

  1. Auch wenn in einer digitalen Welt, bei der die meisten ein Smartphone besitzen, der Reiz so groß ist: wir empfehlen, EINE zuständige Foto-Person festzulegen. Diese Person wird im Vorfeld angekündigt, so dass alle Familien ggf. Fotos ausweichen können. Will eine Person gar nicht fotografiert werden, kann sie sich an diese Person wenden. 
  2. Wenn möglich werden die Fotos nicht mit einem Smartphone, sondern mit einer Kamera gemacht du an einer Stelle gespeichert oder/und nach der Verwendung gelöscht
  3. Falls der Anlass der Fotos schon bekannt ist (Veröffentlichung im Prospekt/Rundbrief/Homepage) kann beim Empfang eine Einwilligungsliste ausliegen, in der die Familien unterschreiben. Praxis-Tipp: Die Mitarbeitenden können bereits im Vorfeld das Formular ausfüllen.

FOTOS VERÖFFENTLICHEN

  1. Das Recht am eigenen Bild gehört zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Wird das Bild eines Kindes veröffentlicht, müssen alle gesetzlichen Vertreter damit einverstanden sein (auch bei geschiedenen Eltern). Ab 14 Jahren müssen Kinder zusätzlich selbst unterschreiben.
  2. In jedem Fall gilt: wenn ein Bild veröffentlicht wird, muss bei einer Nahaufnahme der Person auf dem Bild bewusst sein, auf welcher Plattform/Website/Rundbrief dieses Bild veröffentlicht wird und jede einzelne davon mit schriftlicher Einwilligung genehmigt sein.
  3. Auch wenn nur der Hinterkopf von einer Person zu sehen ist, trägt die Person das Recht an diesem Bild und muss nach einer Einwilligung gefragt werden. 

Wird ein „Gesamtgeschehen“ fotografiert muss keine Einwilligung eingeholt werden.

Bleib am Ball!

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